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Algerien: Name «Eva» nicht erlaubt

(16. Dezember 2010/fa.) - Ein christliches Ehepaar blitzt bei den algerischen Behörden ab: Beamte verweigern einem Ehepaar, ihr Kind Eva zu nennen. Das ist kein Einzelfall. Immer wieder wird christlichen Namen die Registrierung verweigert.

Ahmed P. (Name geändert) aus Tizi-Ouzou weiss nicht, an welche Behörde er sich noch wenden soll, um seine Tochter zu registrieren. Die kleine Eva kam im September 2010 zur Welt. Ahmeds Frau und er stossen mit diesem Namen bei den Beamten aber auf Ablehnung. Die Verantwortlichen des Zivilstandsamts verweigern es, die Tochter mit dem christlichen Namen Eva ins offizielle Register der Gemeinde einzuschreiben.

Obschon Artikel 64 der algerischen Verfassung dieses Recht gewährt, beisst sogar der Anwalt, den die Familie angeheuert hat, auf Granit. Die Zeitung «Le Soir d’Algerie» berichtet, dass bereits andere Vornamen wie Rahel, Samuel, Nathalie und andere von den Staatsangestellten verweigert wurden.

Maxime Gruber, Algerien-Spezialist von Open Doors, besucht Ahmed P. und andere einheimische Christen regelmässig. Er sieht folgende Motivation des Staates: «Für die algerische Regierung ist jeder Bürger in Algerien ein Muslim. Christlichen Eltern ist es nicht möglich, ihren Kindern einen christlichen Namen zu geben.» Obschon das Recht es gestattet, existiert Eva offiziell noch nicht. Gruber: «Das ist kein Einzelfall, ich kenne mehrere Christen, die vor dem gleichen Problem stehen.»

2006 erliess die algerische Regierung ein Anti-Bekehrungsgesetz. Christen, die über ihren Glauben reden, können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilen werden. Zwar garantiert die algerische Grundgesetzgebung Religionsfreiheit oder teilweise Religionsfreiheit. Aber das Anti-Bekehrungsgesetz widerspricht dieser Konstitution und eröffnet Grauzonen, in denen gegen Christen vorgegangen werden kann.

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