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Christliches Ehepaar Thema im Bundesrat

(08. März 2011/rh.) – Gleich vier Nationalräte baten den Schweizer Bundesrat um Auskunft darüber, weshalb die Schweiz ein syrisches Ehepaar zurückschicken wolle, obwohl dieses wegen der Konversion zum christlichen Glauben in der muslimischen Heimat mit dem Tod bedroht sei.

In der gestrigen Fragestunde der grossen Kammer des Schweizer Parlaments, dem Nationalrat, fragten vier Politiker unabhängig voneinander die Regierung an, was sie in der Angelegenheit des Asylverfahrens der syrischen Familie Hassu-Abdulkader zu unternehmen gedenke. Factum online hat über Faruq und Horiya Hassu-Abdulkader und deren Tochter berichtet.

Die Tatsache, dass sie heute als überzeugte Christen leben, und damit als Konvertiten in ihrer islamischen Heimat mit dem Leben bedroht sind, wurde bislang nicht als Asylgrund anerkannt.

„Warum glaubt man uns nicht, dass wir aus Rücksicht und Angst vor Drangsalierung erst in der Schweiz endgültig zum christlichen Glauben konvertierten und nicht schon, als wir in Syrien und mein Mann im Libanon christliche Gemeinden und Kirchen besuchten?“, fragt Horiya.

Man habe ihnen geraten, zum Islam zurückzukehren, so hätten sie in Syrien keine Probleme. Solche Antworten schmerzen. Sie würden so etwas auch nie tun, sagen Faruq und Horiya: „Wir können und wollen unseren Glauben an Jesus Christus, in dem wir Frieden und Vergebung gefunden haben, unter keinen Umständen verleugnen.“

Das Asylgesuch des im Jahre 2008 in die Schweiz geflüchteten Ehepaars wurde am 9. Februar 2011 vom Bundesverwaltungsgericht definitiv abgewiesen. Faruq, Horiya und Tochter Tireej müssen nach Syrien zurück. Dies, obschon sie nachweisbar Todesdrohungen aus der eigenen Familie erhalten haben, seit sie sich zu Jesus Christus bekennen.

In ihrer Not wandten sie sich direkt an die Schweizer Regierung und traten an die Öffentlichkeit. Nun waren sie im Regierungsgremium ein Thema. Denn die Nationalräte Erich von Siebenthal, Theo Pfister, Lukas Reimann und Andreas Brönnimann hatten unabhängig von einander entsprechende Anfragen gestellt.

Die Antwort des Bundesrates an die vier Fragesteller lautete unisono: „Im vorliegenden Fall hat die betreffende Familie erst vor kurzem ein viertes Asylgesuch eingereicht. Der Bundesrat bittet aus diesem Grund um Verständnis, dass er deswegen nicht näher auf diesen Einzelfall eingehen kann. Das Bundesamt für Migration wird auch dieses vierte Gesuch sorgfältig prüfen.“



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