Engagement: Unterschriften für ein PID-Verbot
(15. März 2011/tl.) – Zahlreiche gesellschaftliche Verbände sprechen sich klar für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik aus. Dazu zählen die katholische Kirche und die Evangelische Kirche Deutschlnds (EKD), aber auch Sozialverbände, Hilfsorganisationen, Behindertenvereinigungen und medizinische Interessensvertretungen. Mit einer Unterschriftenaktion wenden sich die Fürsprecher eines PID-Verbots an den Deutschen Bundestag.
Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) versteht man Untersuchungen, die nach künstlicher Befruchtung durchgeführt werden, mit dem Ziel, Erbkrankheiten und Auffälligkeiten der Chromosomen zu erkennen und nur diejenigen Embryonen in die Gebärmutter einzupflanzen, die voraussichtlich „gesund“ sind oder den Wünschen der Eltern (Geschlecht, Haarfarbe) entsprechen.
Präimplantationsdiagnostik führt nach Ansicht von Kritikern direkt zur Selektion von Menschen mit physischer Behinderung im Embryonalstadium und öffnet die Tore für die Anwendung weiterer Selektionskriterien. PID verstärke zudem die Befürchtungen von Schwangeren, kein „gesundes“ Kind zur Welt zu bringe, so die Befürworter eines PID-Verbots. Dadurch erhöhe sich der Druck zur Abtreibung oder zu einer Spätabtreibung.
Frauen werde ein Versagen vermittelt, sollten sie kein gesundes Kind zur Welt bringen und damit gleichzeitig, es gäbe ein „gutes Töten“. Die Unterzeichner der Petition fordern ein striktes Nein zur Selektion von Menschen und formulieren ein Ja zum PID-Verbot durch eine Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes.
Es ist den Fürsprechern eines PID-Verbotes auch ein Anliegen grundsätzlich für den Lebensschutz ab der Zeugung zu sensibilisieren. Die Petition wendet sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und kann auch online unterschrieben werden: http://www.nein-zur-selektion.de.
Die Unterzeichner fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf, jegliche Selektion von Menschen zu unterbinden und sich statt dessen uneingeschränkt für das Recht auf Leben einzusetzen. Sie berufen sich bei ihrem Anliegen auch auf das Grundgesetz. Artikel 2 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
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