Kontakt   Newsletter   Impressum
   

    factum online RSS
  Infos zum RSS-Feed

Bedauern über PID-Entscheid

(08. Juli 2011/idea) – Mit Bedauern haben Kirchen und Lebensrechtsorganisationen auf die Entscheidung des Bundestages für eine begrenzte Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) reagiert.

Dem fraktionsübergreifenden Antrag stimmten am 7. Juli 326 Abgeordnete zu. Danach ist die PID im Grundsatz verboten, erlaubt aber sind Gentests an künstlich erzeugten Embryonen bei Paaren, die eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben. Um Missbrauch zu vermeiden, ist eine vorhergehende Beratung Pflicht.

260 Parlamentarier votierten für ein Verbot dieser umstrittenen Methode, weil sie die Vernichtung von Embryonen mit genetischen Unregelmässigkeiten bedeutet. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf, der nur wenige Ausnahmen vom strikten Verbot vorsah, erhielt 58 Stimmen.

Nach Ansicht des EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), hat der Bundestag eine „zu weit gehende“ Regelung beschlossen. Er hätte persönlich eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit grosser Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt vorgezogen. Positiv sei, dass nun Rechtssicherheit herrsche. Schneider würdigte auch den Entscheidungsprozess im Bundestag. Man habe „sich Zeit gelassen, mit grossem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben“.

Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, Johannes Stockmeier (Berlin), sieht die begrenzte Freigabe der PID ebenfalls kritisch. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass deren Anwendung immer mehr ausgeweitet werde. Die Rechtssicherheit, die als solche zu begrüssen sei, werde durch die Schwierigkeit erkauft, die Ausnahmen zu bestimmen.

Der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), bedauerte die PID-Entscheidung „zutiefst“. Die Selektion von menschlichen Embryonen sei ein „Verstoss gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist“. Es bestehe die Gefahr, die PID auf immer mehr Anwendungsfälle auszudehnen. Ausserdem werfe das Gesetz neue Fragen auf, etwa ob Eltern das bei der Untersuchung festgestellte Geschlecht mitgeteilt werden müsse.

Auch der Präsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), Präses Ansgar Hörsting (Witten) vom Bund Freier evangelischer Gemeinden, reagierte enttäuscht. Die Argumente für die begrenzte PID-Freigabe zeigten, dass das technisch Machbare zunehmend das Denken und die Normen der Menschen bestimme. Die schon jetzt zum Teil selbstverständliche Erwartung an Eltern – kranke Kinder nicht auszutragen – werde steigen.

Kritik übten auch die drei grössten christlichen Frauenverbände: Evangelische Frauen in Deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund und Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands. In einer gemeinsamen Stellungnahme äusssern sie die Befürchtung, dass die ohnehin schon problematische Situation behinderter Menschen in Deutschland mittel- und langfristig noch schwieriger werden wird. Der Druck auf Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, werde vermutlich steigen, so die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland, Brunhilde Raiser (Neudenau bei Heilbronn). Ihrer Ansicht nach darf nicht der Eindruck entstehen, dass es ein Recht auf ein gesundes Kind gebe oder eine Garantie darauf oder auch die Pflicht dazu.

Der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen, Hartmut Steeb (Stuttgart), kritisierte den Beschluss als weiteren Schritt hin zu einer „Kultur des Todes“. Es sei offenbar nicht gelungen, der durch PID ermöglichten Selektion von Menschen in lebenswertes und nicht lebenswertes menschliches Leben Einhalt zu gebieten. Die Entscheidung fördere den Irrtum, dass es ein Recht auf ein gesundes und beschwerdefreies Leben gebe, dass Behinderungen zu einem weniger würdigen Lebensverlauf führten und dass ungeborenes Leben nicht den gleichen staatlichen und juristischen Schutz brauche wie geborenes Leben. Steeb – hauptberuflich Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz – appelliert an Christen und Gemeinden, „neu und verstärkt die Würde von jedem einzelnen Menschen zu betonen und durch Wort und Tat zu helfen, dass behinderte und kranke Menschen Perspektiven für ein Leben mit Behinderungen sehen“. Notwendig sei eine „Koalition für das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen“.

Der Bundesverband Lebensrecht bezeichnet den Beschluss als „verheerend“, weil er „letztlich die Zulassung einer Selektionsdiagnostik und zugleich einen tödlichen Angriff auf den Embryonenschutz“ bedeute. „Die Volksvertreter haben vor ihrem Gewissen zu verantworten, dass in vielen Fällen nur noch ‚PID-geprüfte’ Kinder übrigbleiben, während die ‚Aussortierten’ getötet werden“, heisst es in einer Erklärung des Vorsitzenden, Martin Lohmann (Bonn).

In der Bevölkerung sind die Meinungen zur PID geteilt. In einer Umfrage des Forschungsinstituts Emnid für den Fernsehsender N24 votierten 44 Prozent der Befragten für eine Freigabe der PID, wenn damit schwere Erbkrankheiten verhindert werden können. 27 Prozent der Befragten würden PID nur dann tolerieren, wenn das Kind aufgrund von möglichen Gen-Defekten nicht lebensfähig wäre. Für ein generelles Verbot von PID haben sich 22 Prozent ausgesprochen.


zurück

Das aktuelle Heft:
factum 3/2012


factum 3/2012
factum-Abo
efactum-App
Mithelfen und fördern!
ethos – suchen, finden, leben