Tadschikistan: Verbot christlicher Kindererziehung
(02. August 2011/fa.) Das tadschikische Parlament hat ein weiteres Gesetz verabschiedet, welches die Religionsfreiheit einschränkt. Das Verbot für Minderjährige, an religiösen Aktivitäten teilzunehmen, wurde verschärft. Kindern ist jegliche Teilnahme an religiösen Veranstaltungen untersagt. Sie dürfen nicht, auch nicht in Begleitung ihrer Eltern, an Gottesdiensten teilnehmen oder eine Moschee besuchen.
Die einzige religiöse Zeremonie, an der auch Kinder teilnehmen dürfen, sind Beerdigungen. Die Missachtung des Verbots sieht schwere Strafen für die Eltern des Kindes vor, darunter Gefängnis bis zu acht Jahren.
Minderjährige dürfen auch an keiner Christenlehre teilnehmen. Den Veranstaltern von religiösen Aktivitäten, an denen ein Minderjähriger teilnimmt, drohen bis zu zwölf Jahren Haft. Die Strafen gelten auch dann, wenn die Eltern oder der Veranstalter nicht einmal von der Teilnahme eines Kindes wussten.
Unter Strafe steht auch die religiöse Unterweisung eines Kindes durch die eigenen Eltern. Das neue Gesetz sieht zudem eine strafrechtliche Verfolgung mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren vor für jeden vor, der ohne Erlaubnis „religiöse Treffen, Seminare, Kundgebungen“ organisiert. Bei „Wiederholungstätern“ können Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Konkret können mit dem neuen Gesetz nur jene Kinder und Jugendlichen einen Religionsunterricht erhalten, die eine staatliche anerkannte islamische oder christliche Schule besuchen. Davon gibt es aber nur wenige im ganzen Land.
Die Staatsführung begründet die radikalen Einschränkungen der Religionsfreiheit mit der Notwendigkeit, den religiösen Extremismus zu bekämpfen. Zeugen Jehovas wurden des Landes verwiesen.
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