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Down-Syndrom: Proteste gegen Tests
(31. August 2011/idea) – Ein Schwangerschaftstest zur Früherkennung einer möglichen Behinderung stösst auf heftige Kritik. Diakonie und Lebensrechtler befürchten Abtreibung behinderter Kinder.
Das deutsche Forschungsministerium fördert mit 230.000 Euro ein Verfahren, mit dem bereits in der zehnten Schwangerschaftswoche ein sogenanntes Down-Syndrom (Trisomie 21) erkannt werden kann. Zuständige Ministerin ist die CDU-Politikerin Annette Schavan.
Gegen das Vorhaben gibt es massiven Protest von Politikern, Kirchen und Behindertenverbänden, weil die Feststellung einer Behinderung in der Regel zur Tötung des Embryos führt. Nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), verfolgt das Testverfahren das Ziel, „Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), bezeichnet die Tests als ein „Programm zur Förderung der Abtreibung und zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“. Der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) befürchtet, dass die Tests den Druck auf Schwangere vergrössern werden, ein möglicherweise behindertes Kind abtreiben zu lassen.
Auch die Diakonie äussert sich kritisch. Weil die neue Früherkennungsmethode für Mutter und Kind weniger Risiken berge als die bisher übliche Fruchtwasseruntersuchung, bestehe die Gefahr, dass die Hemmschwelle zur Anwendung vorgeburtlicher Diagnoseverfahren weiter sinken werde, sagte die Behinderten-Referentin im Diakonischen Werk Württemberg, Irene Kolb-Specht (Stuttgart). Bereits heute würden rund 90 Prozent der ungeborenen Kinder, bei denen eine schwere Erkrankung festgestellt wird, abgetrieben. Benötigt würden mehr Gelder zur Erforschung von Therapien.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann (Bonn), spricht von „einem Skandal und einer weiteren Perfektionierung der Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben“. Es entsetze ihn, „dass man hierfür in einem von einer Christdemokratin geführten Ressort so genannte Forschungsgelder freimacht“. Dadurch werde die Schwelle zur Missachtung des unantastbaren Lebensrechtes eines jeden Menschen noch niedriger, so Lohmann.
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA),. Claudia Kaminski (Köln), weist darauf hin, dass der Test nur hilft, eine Krankheit oder Behinderung zu erkennen. Da es beim Down-Syndrom keinerlei Aussicht auf Heilung gebe, führe die Feststellung dieser Erkrankung meist zu einer Abtreibung. Dies sei mit der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen unvereinbar. Die staatliche Förderung dieser Früherkennung müsse von Bürgern als Anstiftung der Regierung zum Rechtsbruch verstanden werden.
Unterdessen hat das Forschungsministerium die Kritik zurückgewiesen. Es sei ethisch unvertretbar, die Weiterentwicklung einer in Deutschland angewandten Untersuchungsmethode nicht fördern zu wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter besser schützen könnte, so der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Thomas Rachel (CDU). Rachel ist auch Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) von CDU/CSU.
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