Auch NDR muss Behauptungen unterlassen
(12. Januar 2012 rh.) – Verschiedene deutsche Medien dürfen nicht mehr behaupten, der Vorsitzende der Konferenz für Gemeindegründung, Wilfried Plock, fordere dazu auf, im Namen Gottes Kinder zu schlagen. Das Landgericht Fulda hat eine einstweilige Verfügung erlassen.
Von „Prügel-Pädagogik“ und „Schlagen im Namen Gottes“ war in verschiedenen Medien zu lesen. Auslöser war die NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ vom 21. Dezember gewesen, in der ein Beitrag unter dem Titel „Kinder schlagen im Namen Gottes“ ausgestrahlt wurde. Darin wird sogenannten „radikalen Christen“ vorgeworfen, Bibelstellen „unreflektiert in die heutige Zeit zu übertragen“ und als Rechtfertigung zu nehmen, um Kinder zu schlagen und damit Körperverletzungen zu begehen. In diesem Zusammenhang war auch Wilfried Plock genannt worden, der angeblich in öffentlichen Veranstaltungen zu körperlicher Züchtigung aufgefordert habe.
Von Seiten grüner Politiker wurde zudem die Herausgabe von Erziehungsratgebern aus dem 3L-Verlag, dem Bethanien-Verlag, sowie der Christlichen Literaturverbreitung scharf kritisiert und ein Verbreitungsstopp gefordert. Die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte erstattete sowohl gegen diese Verlage als auch gegen Wilfried Plock Strafanzeige.
Auch sie bezieht sich auf den NDR-Bericht, wonach in diesen Veröffentlichungen dazu aufgefordert werde, Kinder mit der Rute zu züchtigen. Miriam Staudte meint: "Wer Kinder schlägt, begeht nicht nur Körperverletzung, sondern schädigt die Entwicklung eines Kindes für das ganze Leben."
Wilfried Plock sieht sich vom NDR völlig falsch dargestellt. Aus einem langen Vortrag wurden gerade zwei Sätze herausgeschnitten, während seine im Verhältnis sehr viel umfassenderen Ausführungen über liebevolle Erziehung in demselben Referat unterschlagen wurden.
Plock geht juristisch gegen die Falschdarstellungen, die seinen Ruf schädigen, vor - bislang mit Erfolg. Gegen die „taz“, „Die Welt“ und nun auch gegen den NDR wurden vom Amtsgericht Fulda einstweilige Verfügungen ausgestellt. Damit müssen diese Medien die falschen Aussagen von den Internetseiten entfernen und am selben Ort eine Gegendarstellung veröffentlichen. Ob der NDR sich gegen die richterliche Verfügung wehrt, ist noch offen.
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