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Aktive Sterbehilfe immer häufiger

(2. Mai 2006/idea.) – In den Niederlanden ist die Zahl der gemeldeten Fälle aktiver Sterbehilfe im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent auf 1.933 gestiegen.

Im Jahr 2004 seien 1.886 Menschen durch die Hand eines Arztes gestorben. Das berichtet die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) unter Berufung auf das „Deutsche Ärzteblatt“, das den Jahresbericht der niederländischen Überwachungskommissionen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgewertet hat.

Danach litten 1.713 Patienten, die um aktive Sterbehilfe gebeten hatten, an Krebs. Bei 1.585 Menschen sei die Sterbehilfe in der Wohnung des Patienten durchgeführt worden, während sie in den restlichen Fällen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei Angehörigen erfolgte.

In drei Fällen hätten die Untersuchungsgremien 2005 eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften festgestellt. Die Staatsanwaltschaften hätten jedoch keine Strafverfahren eröffnet.

In den Niederlanden ist seit April 2002 aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen erlaubt. Voraussetzung ist, dass ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat. Ausserdem müssen zwei Ärzte zur Entscheidung hinzugezogen werden.

Den Angaben zufolge geht die niederländische Regierung davon aus, dass nicht alle Fälle aktiver Sterbehilfe registriert werden. Laut früheren Erhebungen werden jährlich sogar rund 1.000 schwerstkranke Patienten ohne ihre ausdrückliche Einwilligung getötet.

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