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Bundesrat kämpft nicht gegen den „Vampirsong“

(20. April 2007/rh.) - 50000 Schweizerinnen und Schweizer unterschrieben, dass sie nicht mit DJ BoBos „Vampirsong“ am Eurovision Song Contest vertreten sein wollen. Doch den Bundesrat lässt das kalt.

Die Eidgenössisch-Demokratische Union hatte innert kürzester Zeit fast 50000 Unterschriften zusammen. Sie alle wollten nicht, dass der mit okkulten Sätzen durchsetzte Song der Schweizer Beitrag in Brüssel sein soll. Doch die Petition kam beim Bundesrat nicht an.

In seiner Antwort hält er fest, dass die Entscheidungskompetenz über den Eurovisionsbeitrag nicht bei der Regierung liege, sondern bei einer Jury, die sich aus SF, TSR, TSI und VIVA CH zusammensetze. Deren Kriterien seien im Schweizerischen Reglement zum Eurovision Song Contest festgelegt. Verlangt sei ein „starker Titel“, der internationalen Anforderungen genüge. Der Bundesrat habe auf diesen Entscheidungsprozess keinen Einfluss.

Der Bundesrat beruft sich auf Artikel 93 Abs. 3 der BV, wonach die Programmautonomie der Fernsehanstalten gewährleistet werde. Er weist auch auf das Zensurverbot hin: Dieses sei ein Grundpfeiler der Gesellschaft.

Die EDU zeigt sich enttäuscht. Sie wolle, dass die Schweiz mit einer positiven Botschaft am Song-Contest auftrete: „Gute Werte können nicht mit schlechten Botschaften vermittelt werden.“

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