Abtreibung gilt nicht als Mord
(23. Juli 2007/idea) – Abtreibungen dürfen nicht als Mord und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch nicht indirekt als Mörder bezeichnet werden. Das hat das Karlsruher Oberlandesgericht entschieden.
Der Lebensschützer Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) hatte auf seiner Internetseite www.babycaust.de zum regelmässigen Gebet für Mediziner aufgerufen, „welche den Mord der Abtreibungstötung selbst vornehmen“, und eine nach Orten geordnete Liste mit Abtreibungsärzten angefügt.
An anderer Stelle schrieb er, „dass pervertierte Ärzte im Auftrage der Mütter die ungeborenen Kinder ermorden“. Einer der namentlich genannten Ärzte warf Annen vor, ihn als Mörder dargestellt zu haben, und verlangte eine Klarstellung. Als das Landgericht Mannheim seine Klage abwies, legte er Berufung ein und bekam beim Oberlandesgericht Karlsruhe recht. Annen hätte zumindest auf die Straffreiheit einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Abtreibung hinweisen müssen, heisst es in dem am 12. Juli veröffentlichten Urteil. Laut Paragraph 218 Strafgesetzbuch sind Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer Pflichtberatung zwar rechtswidrig, aber straffrei.
Die Internetseite www.babycaust.de wird von dem Verein „Initiative Nie wieder“ betrieben, deren Vorsitzender Annen ist. Als Reaktion auf das Urteil hat er den entsprechenden Seiten den Passus hinzugefügt: „Abtreibungsärzte sind von uns nicht als Mörder bezeichnet worden und werden von uns nicht als Mörder bezeichnet. Aber: Wir werden zu unserer Meinung stehen. Das vorsätzliche ‚zu Tode bringen’ eines unschuldigen Menschen ist Mord! Und wer kann ernstlich behaupten, dass bei einer ‚Abtreibung’ kein unschuldiger, ungeborener Mensch vorsätzlich getötet wird?“
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