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Urteil: Hausschul-Eltern können Sorgerecht verlieren
(19. November 2007/idea) – Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, kann zumindest teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem 16. November veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken, heisst es zur Begründung.
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Familien, die der Glaubensgemeinschaft der Evangeliumschristen-Baptisten in Paderborn angehören. Die Spätaussiedler beharrten darauf, zwei ihrer Kinder nicht in die Grundschule zu schicken. Darauf entzog ihnen das Familiengericht Paderborn das Sorgerecht in Schulangelegenheiten für diese Kinder und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Gericht bestellte das Jugendamt der Stadt als Pfleger.
Die Eltern, die den Sexualkundeunterricht als zu freizügig ablehnen und sich auch gegen die Evolutionslehre im Biologieunterricht wandten, brachten ihre Kinder – mit Einwilligung des Jugendamtes – nach Österreich. Dort erteilt ihnen eine der Mütter Hausunterricht, was nach österreichischem Recht möglich ist. Nach Einschätzung des BGH hat sich das Jugendamt offenkundig als ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl wirksam zu begegnen. Nun muss das Oberlandesgericht Hamm einen geeigneten Pfleger finden oder durch Weisungen sicherstellen, dass die Kinder ihrer Schulpflicht in Deutschland nachkommen. Es hatte im Februar den teilweisen Entzug des Sorgerechts bestätigt (AZ: XII ZB 41/07 und XII ZB 42/07 - Beschluss vom 11. September 2007).
Kritik an dem BGH-Urteil übte die Initiative „Schulunterricht zu Hause“ (SchuzH). Deren Mitbegründerin und Rechtsanwältin Gabriele Eckermann (Dreieich bei Frankfurt am Main) bedauerte, dass die Schulpflicht in Deutschland höher als das Elternrecht erachtet werde: „Doch das Kindeswohl bleibt aussen vor.“ Es sei zudem unverständlich, dass der BGH für ein im Ausland lebendes deutsches Kind den Schulbesuch in Deutschland zur Pflicht mache, aber dabei europäische Gesetze, die den Hausunterricht erlaubten, nicht berücksichtige.
Die Haltung der Eltern wird in freikirchlichen Kreisen aber nicht nur geteilt. Auf Distanz geht beispielsweise der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten- und Brüdergemeinden). Er hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die in der Presse meist als „Baptisten“ bezeichneten Hausschul-Eltern nicht einer Gemeinde der Freikirche angehören. Nach Überzeugung der Bundesgeschäftsführung der Freikirche ist eine Heimbeschulung „kein sinnvolles pädagogisches Modell“. „Wir können als Christen nicht aus dieser Welt auswandern“, heisst es in einer Erklärung.
Ursprünglich hatten sieben Familien der Evangeliumschristen-Baptisten im Raum Paderborn ihren Kindern den Besuch der Grundschule aus religiösen Gründen verboten. Fünf dieser Familien meldeten ihre Kinder inzwischen an einer christlichen Bekenntnisschule in Heidelberg an.
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