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Debatte um Jugendgewalt oberflächlich

(24. Januar 2008/idea) – Die Diskussion über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts streift nach Ansicht des EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), nur die Oberfläche.

„Tiefer kommt man erst, wenn man sich der Frage zuwendet, dass die Erziehung nicht stattgefunden hat, ohne die bei Jugendlichen kein Bewusstsein dafür entstehen kann, was sich gehört und was nicht“, sagte Huber in einem Vortrag im Kloster Bronnbach bei Wertheim am Main.

Es sei wahr, dass Jugendämter darauf achten müssten müssten, wenn Kinder der Verwahrlosung ausgeliefert seien. „Aber noch stärker trifft es zu, dass Eltern für ihre Kinder eine Verantwortung haben, die sie an niemand anders delegieren können.“ Huber plädierte für eine neue Wertschätzung der Leistung, die Eltern durch die Erziehung von Eltern erbringen. Er rief dazu auf, das vierte Gebot „Du sollst Vater und Mutter ehren“ wieder zu entdecken: „Im ursprünglichen Sinn des Gebots sind damit die alt gewordenen Eltern von Erwachsenen gemeint, die auf Ehre und Fürsorge in besonderer Weise angewiesen sind.“

Dankbarkeit und Fürsorge sollten aber in gleicher Weise auch aufgebracht werden, „wo es um die Gabe des Lebens, das Geschenk des Geborenwerdens, das Aufwachsen von Kindern geht“. Huber zufolge sind die Themen Jugendstrafrecht, Familie und ethische Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen aktuelle Beispiele dafür, „dass die Frage nach der Bedeutung christlicher Werte für die Zukunft unserer Gesellschaft eine verheissungsvolle Frage ist“.

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