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Freier Zugang zum Schweizer Zivildienst

(27. Februar 2008/evp./fa.) - Wer in der Schweiz Zivildienst leisten will, soll künftig keine Gewissensprüfung mehr ablegen müssen.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass künftig der sogenannte Tatbeweis für die Zulassung zum Zivildienst genügen soll: die Bereitschaft einen anderthalb mal so langen Zivildienst anstelle des Militärdienstes zu leisten, reicht in Zukunft als Nachweis aus und auf eine Anhörung und Prüfung der vorliegenden Gewissensgründe wird verzichtet.

Diese Lösung entspricht der von EVP-Nationalrat Heiner Studer im Jahr 2004 eingereichten Motion „Zivildienst. Einführung des Tatbeweises“, die von beiden Räten angenommen worden ist und damit dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag erteilt hat.

Der designierte EVP-Präsident Studer bezeichnet die neue Lösung nicht nur als effizienter und kostengünstiger, sondern sie werde auch der Natur der Sache besser gerecht.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates können künftig alle Militärdienstpflichtigen, die Zivildienst leisten wollen, in einem Gesuch erklären, dass sie Zivildienst zu leisten bereit sind, weil sie den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dass sie bereit sind, den Dienst nach den Vorschriften des Gesetzes zu leisten. Dazu reicht eine A4-Seite. Stimmt das neu gewählte Parlament diesem Vorschlag des Bundesrates zu, können die Zivildienstwilligen schon bald mit einer wesentlichen Vereinfachung rechnen.



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