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Muslime dürfen in Schulen beten - und Christen?

(14. März 2008/idea) – Ein starkes Echo in Politik, Schulen und christlichen Verbänden hat ein Gerichtsurteil zur Zulassung von islamischen Gebeten an staatlichen Schulen gefunden.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 11. März der Klage eines 14-jährigen Muslimen Recht gegeben. Ihm hatte die Schulleitung mit Hinweis auf das Neutralitätsgebot des Staates untersagt, sich in Freistunden mit Mitschülern zum islamischen Gebet zu treffen. Das Urteil hat, sollte es rechtskräftig werden, grundsätzliche Bedeutung. Jetzt wird unter anderem darüber diskutiert, ob es der Integration dient oder ihr schadet.

Der Berliner Schulsenator Jürgen Zöllner (SPD) hat eine Überprüfung der Verwaltungsgerichtsentscheidung angeordnet. Es müsse sichergestellt sein, dass die Schule weltanschaulich und religiös neutral bleibe. In jedem Fall müsse sich das Gebet „störungsfrei in den Schulbetrieb einfügen“. In der CDU und bei den Grünen in Berlin ist das Urteil auf Kritik gestossen. Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Özcan Mutlu, nannte die Entscheidung „Gift für die Integration“. Die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen werde vertieft. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sascha Steuer, sieht die weltanschauliche Neutralität der Schule gefährdet. Das Miteinander an den Schulen könne durch das Einrichten von Gebetsräumen behindert werden.

Auch Schulleiter sehen das Gerichtsurteil kritisch. Der Rektor der Eberhard-Klein-Hauptschule in Berlin-Kreuzberg befürchtet, dass etliche Schulen Probleme bekommen, wenn mehr Eltern Gebetsräume fordern. Schon die islamische Fastenzeit sei nicht einfach, weil sich die Schüler in dieser Zeit nur schwer auf den Unterricht konzentrieren könnten. Auch die stellvertretende Leiterin der betroffenen Schule, Barbara Grenzius, ist skeptisch. An ihrer Schule gebe es Schüler 30 verschiedener Nationalitäten, darunter viele muslimischen Glaubens. Sie befürchte nun, dass das friedliche Miteinander gefährdet werde. Es seien verschiedene Glaubensrichtungen an der Schule vertreten, die bei der Praktizierung ihres Glaubens jeweils andere Gewohnheiten hätten.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kritisiert das Verwaltungsgerichtsurteil. Die stellvertretende Pressesprecherin Heike Krohn erklärte, man lege Wert auf die Neutralität der Schulen. Eigens eingerichtete Gebetsräume, „wie wir sie an konfessionellen Schulen haben, halten wir an staatlichen Schulen nicht für notwendig“.

An zahlreichen staatlichen Schulen gibt es christliche Gebetstreffen, etwa unterstützt durch die Schüler-SMD (Studentenmission in Deutschland) oder das Missionswerk „Campus für Christus“. Die SMD hat nach eigenen Angaben Kontakt zu rund 800 Schülergebetskreisen. Anne Möbius, die als Reisesekretärin der Schüler-SMD Einblicke in die Situation hatte, berichtet von mehreren Fällen, bei denen christliche Gebetstreffen untersagt wurden.

So wurde an einem Gymnasium in Berlin-Neukölln mit einem sehr hohen Ausländeranteil ein christlicher Schülerbibelkreis verboten. Dies geschah auch an einem Oberstufenzentrum in Berlin-Charlottenburg. Der Kreis trifft sich jetzt in einer christlichen Gemeinde nahe der Schule. Die Leiterin der Schüler-SMD, Kerstin Sulzberger, bestätigte auf Anfrage von idea, dass christliche Gebetskreise an Schulen keineswegs mehr selbstverständlich erlaubt würden. Mit dem Hinweis auf die Neutralitätspflicht sind verschiedentlich Schülerbibelkreise untersagt worden. Kerstin Sulzberger befürchtet, dass im Verlauf dieser Auseinandersetzung christlichen Kreisen das Gebet untersagt werden könnte. Religionsfreiheit müsse aber für alle gelten. In dem Gerichtsurteil sieht sie allerdings auch eine Chance, mit muslimischen Schülern ins Gespräch zu kommen.

Diesen Aspekt betont auch Pfarrer Axel Nehlsen vom Leitungskreis der Berliner Evangelischen Allianz in einer persönlichen Stellungnahme: „Wenn sowohl muslimische wie christliche Schüler das Gebet praktizieren, dann kann das Integration fördern, etwa dann, wenn sich die Schüler begegnen und sich darüber unterhalten“. Er weist auch auf die Notwendigkeit der Gleichbehandlung hin: „Wenn Muslime Räume zum beten haben dürfen, dann sollten Christen diese Möglichkeit auch haben und auch nutzen.“
Quelle idea.de

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