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Kein „Heidenspass“ am Karfreitag
(17. März 2008/idea) – Der atheistische „Bund für Geistesfreiheit“ darf auch in diesem Jahr keine „Heidenspass statt Höllenqual-Party“ am Karfreitag organisieren. Die Freigeistigen sind mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München unterlegen.
Das Gericht gab der Stadt München Recht, die im vergangenen Jahr eine öffentliche Party am Karfreitag mit Musik und Tanz untersagt hatte. Der Atheisten-Bund war bereits im April 2007 mit einem Eilantrag gegen das Verbot am Verwaltungsgericht gescheitert.
Das bayerische Feiertagsgesetz erlaubt keine öffentlichen Musik- und Tanzveranstaltungen an dem kirchlichen Feiertag. Die Stadt München hatte die 2007 geplante Party in einem Theater als „durchgängige Tanzveranstaltung“ angesehen.
Daraufhin wandte der Vorsitzende des bayerischen „Bundes für Geistesfreiheit“, Assunta Tammelleo (München), ein, es handele sich nicht um eine Vergnügungsveranstaltung, sondern um einen politischen Protest. Deshalb reichte der Bund gegen das Verbot vom vergangenen Jahr eine Feststellungsklage ein, die jetzt aber vom Vorsitzenden Richter Dietmar Ettlinger abschlägig beschieden wurde.
Auf den Einladungszettel zu der Party fehlten klare Hinweise auf eine Kundgebung, hiess es zur Begründung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Der Anwalt der Kläger kündigte am 13. März nach der Urteilsverkündung an, sie wollten das Verbot notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.
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