Mehr Beschwerden über anstössige Werbung
(26. März 2008/idea) – Der Deutsche Werberat hat im vergangenen Jahr 82 Werbekampagnen beanstandet. Das waren 18 mehr als 2006. Das gab das Gremium am 25. März in Berlin bekannt. In 70 Fällen hätten die Firmen die kritisierte Werbung eingestellt und in neun Fällen geändert.
Drei Mal sprach der Werberat eine Öffentliche Rüge aus, weil die Unternehmen zunächst der Aufforderung zu einer Korrektur ihrer Werbung nicht folgten. In allen drei Fällen ging es um Darstellungen von Frauen als Sexualobjekte. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 269 Beschwerden von Bürgern ein, die Werbeaktivitäten für anstößig hielten (40 mehr als 2006). In 187 Fällen hielt der Werberat die Kritik für unbegründet (2006: 166).
Meist ging es bei den Beschwerden wie in den Vorjahren um Frauendiskriminierung. Dieser Vorwurf betraf 38 Prozent der vom Werberat beanstandeten Projekte. So setzte ein Lebensstil-Magazin in einer Zeitungsanzeige ein Bild ein, das ein Model in beischlafähnlicher Weise mit einem Schäferhund zeigte. Das Gremium beanstandete das Motiv als frauendiskriminierend und ethisch untragbar. Daraufhin sei das Bild vom Markt verschwunden, so der Werberat.
In den weiteren Beschwerden ging es unter anderem um die Verharmlosung von Gewalt (12 Prozent), die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen (8 Prozent) und die Verletzung religiöser Gefühle (6 Prozent). In diese Kategorie fällt die Schaufensterwerbung eines Wäschehändlers. Dabei war eine junge Frau in Unterwäsche zu sehen, die breitbeinig auf einer Treppe sass– über ihr der Text aus dem Weihnachtslied „Macht hoch die Tür, die Tor’ macht weit“. Nach Intervention des Werberats wurde die Werbung gestoppt.
Auf Protest aus religiösen Gründen stiess auch die Werbung eines Baumittelproduzenten, die das Thema des Films „Der Name der Rose“ nutzte. In einer Anzeige war das Abbild eines Mönchs in einem Kreuzgang zu sehen, an dessen Fenstern Säcke mit Estrich standen. Überschrieben war das Inserat mit den Worten „Im Namen des Sacks“. Der Beschwerdeführer fühlte sich durch die Assoziation des Slogans mit dem christlichen Ausspruch „Im Namen des Herrn“ in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Als das Unternehmen vom Werberat zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, erklärte es, dieses Anzeigenmotiv nicht mehr zu verwenden.
Ein weiterer Bürger beschwerte sich über den Hörfunkspot eines Möbelhauses. Darin setzt ein Pfarrer zur Predigt an, gerät aber ins Stocken, als er merkt, dass die Kirche leer ist. Als Erklärung für die fehlenden Gottesdienstbesucher wird der verkaufsoffene Sonntag des Möbelhauses genannt. Hier erkannte der Werberat keine Verletzung religiöser Gefühle. Der Spot greife eine tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung auf. Sie stehe unter anderem auch mit dem veränderten Konsumverhalten der Bürger und liberaleren Geschäftsöffnungszeiten in Zusammenhang. Allein in der überspitzten Darstellung liege kein Verstoss gegen die Verhaltensregeln des Werberats.
Dieses 1972 gegründete Gremium versteht sich als Schiedsrichter zwischen werbenden Unternehmen und umworbenen Verbrauchern. Getragen wird der Werberat vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft.
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