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Iran: Todesstrafe für Religionswechsel

(03. April 2008) – Als alarmierenden Verstoss gegen die Menschenrechte und die Religionsfreiheit bezeichnet die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen das geplante iranische Gesetz zur Festlegung der Todesstrafe für muslimische Apostaten.

Da bisher eine gesetzliche Festlegung dieser Strafe fehlte, konnten die Richter bis anhing auch entsprechend lange Gefängnis- oder harte Arbeitsstrafen verhängen. Damit könnte bald Schluss sein.

Da sich der Gesetzesentwurf nach Artikel 112 auf alle Aktionen gegen die innere und äussere Sicherheit des Landes bezieht, wären künftig auch iranische Christen, die aus Deutschland oder anderen Ländern abgeschoben würden, von einer Verurteilung bedroht und in Lebensgefahr.

Nachdem der Gesetzesentwurf bereits im Januar vom Kabinett genehmigt wurde, steht die erwartete Zustimmung des Parlaments noch aus. Das Gesetz würde neben Konvertiten zum Christentum auch liberale Denker und Mitglieder der religiösen Minderheit der Baha’i betreffen.

Neben dem Abfall vom Islam (Apostasie) sieht der Gesetzesentwurf die Todesstrafe für Trunkenheit, Vergewaltigung, Mord, bewaffneten Diebstahl, Drogenhandel, Ehebruch und männliche Homosexualität vor.

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