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Afghanistan: Todesurteil wegen Islamkritik
(19. Mai 2008/fa.) – Ein Afghane wurde zum Tode verurteilt. Er hatte einen Text aus dem Internet ausgedruckt und einige Blätter unter Mitstudenten verteilt.
In einem Kabuler Gefängnis sitzt der 23-jährige Sayed Pervez Kambaksh. Das Gericht hat ihn zum Tod verurteilt. Grund: Kambaskh hat einen islamkritischen Text von einer iranischen Webseite ausgedruckt, einige Zeilen daraus kopiert und an Mitstudenten verteilt. Er wollte darüber diskutieren, so wie man über an der Uni über Texte von Marx oder Hegel diskutiert.
Doch der afghanische Staatssicherheitsdienst bekam Wind davon. Schliesslich wurde Kambaksh als Gotteslästerer verhaftet und vom Gericht zum Tod verurteilt.
Verteidigen musste er sich selbst. Dabei berief er sich auf die von der afghanischen Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Doch das Gericht urteilte nach der Scharia, dem islamischen Gesetz.
In Verfassungsartikel 34 steht, dass die Meinungsfreiheit unantastbar sei. Aber Artikel 1 besagt, Afghanistan sei eine islamische Republik und nach Artikel 3 darf kein Gesetz der islamischen Religion widersprechen.
Der Fall Kambaksh erregt jetzt internationales Interesse. Der Westen schickt Soldaten, Geld und Berater ins Land. Alle hoffen auf den grossen Schritt hin zu einer demokratischen Gesellschaft. Nur – wollen das die Afghanen überhaupt?
In den nächsten Wochen geht findet vor dem höchsten Gericht in Kabul die Berufungsverhandlung gegen das gefällte Urteil statt. Ihr Ausgang entscheidet darüber, wo die Meinungsfreiheit in Afghanistan beginnt – und wo sie endet.
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