Britische Parlamentsbeschlüsse in der Kritik
(24. Mai 2008/idea) – Die Beschlüsse des britischen Parlaments zur Embryonenforschung, Abtreibung und Fortpflanzungsmedizin sind vor allem im Ausland auf scharfe Kritik gestossen.
Das Unterhaus hatte am 20. Mai die Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen zu Forschungszwecken ebenso erlaubt wie die Auswahl von „Retter-Geschwistern“, sogenannten "Designer-Bays". Ausserdem bleibt die Frist für gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche bei 24 Wochen. Ferner dürfen alleinstehende Frauen und Lesben Kinder durch künstliche Befruchtung bekommen, ohne für eine Beziehung zum Vater zu sorgen.
Bei der Herstellung von Mischlebewesen schaffen Genforscher aus menschlichen Zellkernen und entkernten Eizellen von Kühen Chimären, die zu 99 Prozent menschliches Erbmaterial enthalten und nach kurzer Zeit zerstört werden. Ziel ist es, Stammzellen für Forschungszwecke zu erhalten, von denen sich Wissenschaftler neue Möglichkeiten zur Behandlung von bisher unheilbaren Krankheiten erhoffen. Das Verfahren erleichtert die Forschung, weil keine Eizellen von Frauen benötigt werden. Tierische Eizellen sind ohne Probleme aus Schlachthöfen zu erhalten.
Bei den "Retter-Geschwistern" geht es um die Behandlung unheilbar erkrankter Kinder. Durch künstliche Befruchtung können Eltern und Ärzte Embryonen erzeugen und jene auswählen, die dem erkrankten Kind genetisch am ähnlichsten sind. Dieses erhält dann zur Behandlung Zellen aus der Nabelschnur oder dem Knochenmark des ausgewählten jüngeren Retter-Geschwisters.
In Deutschland sind beide Verfahren verboten und sollen es auch bleiben, wie Sprecher der Bundesministerien für Forschung und Gesundheit versicherten. Der deutsche Europa-Abgeordnete und Mediziner Peter Liese (CDU) bezeichnete die Herstellung embryonaler Stammzellen durch Klonen als einen wissenschaftlich unsinnigen und ethisch unverantwortbaren Irrweg. Es sei kein Trost, dass derartige Embryonen nach wenigen Wochen zerstört werden sollten. Verwirrten Forschern werde es leichter fallen, solche Chimären auch aufwachsen zu lassen, wenn die Technik erst einmal erforscht sei. Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann sagte gegenüber der hannoverschen "Neuen Presse" ein klares Nein zur Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen. Der Mensch mache sich zum Schöpfer, und das sei eine Katastrophe.
Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt die Herstellung von Chimären und auch Retter-Geschwister ab. Das sei mit der Würde des Menschen, die beim Embryo vorhanden sei, nicht zu vereinbaren, sagte er am Rande des Deutschen Ärztetags in Ulm. Er forderte einen Moralkodex für Mediziner in Europa. Die Forscher dürften nicht immer nach dem Gesetzgeber rufen, sondern müssten selbst aktiv werden. Nicht alles, was machbar sei, sollte man auch machen, so Montgomery.
Ungeachtet von Protesten von Christen und Lebensrechtlern vor dem Unterhaus lehnten die britischen Abgeordneten zwei Anträge ab, die eine Verkürzung der Frist für zulässige Abtreibungen von der 24. auf die 22. bzw. 20. Schwangerschaftswoche vorsahen. Die Herabsetzung der Frist war gefordert worden, weil immer mehr lebensfähige Kinder abgetrieben werden. In Deutschland beträgt die Frist 12 Wochen. Andrea Minichello Williams von der britischen Christlichen Juristen-Vereinigung, die an den Protesten vor dem Unterhaus teilnahm, fragte, wie man behaupten könne, in einer zivilisierten Gesellschaft zu leben, wenn man lebensfähige Kinder töte.
Der Beschluss über Kinder alleinstehender Frauen und Lesben wird als Meilenstein für die Elternrechte dieser Frauen angesehen. Kritiker wie der frühere Anführer der Konservativen, Ian Duncan Smith, befürchten, dass dadurch die traditionelle Familie untergraben wird. Er führte Untersuchungen an, wonach Kinder, die ohne Vater aufwachsen, grössere Probleme in der Schule sowie mit Alkohol und Drogen haben. Ähnlich äusserte sich der katholische Kardinal Cormac Murphy-O’Connor. Der Zeitung "The Times" sagte er: „Es ist sonderbar, dass der Staat nicht nur die Notwendigkeit des Vaters bestreitet, sondern auch noch die Rechte des Vaters.“
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