Stopp der vorgeburtlichen Todesstrafe - Petition eingereicht
(12. Juni 2008/ck/fa.) - Mit 10214 Unterschriften «Für einen Stopp (Moratorium) der vorgeburtlichen Todesstrafe» wurde eine Petition bei der Schweizer Regierung eingereicht.
Die drei Bewegungen Human Life International (HLI) Schweiz, sowie zahlreiche Sektionen von Ja zum Leben und Jugend & Familie reichten am 11. Juni 2008 eine Petition an den Bundesrat ein.
Darin wird eineAusdehnung des Moratoriums der Todesstrafe auf die vorgeburtliche Phase des Lebens der menschlichen Person (in Anlehnung an die bereits von der UNO verabschiedeten Resolution (3/62/L.29) gefordert. Dementsprechend soll die Schweiz bei der UNO einen ergänzenden gleichwertigen Vorstoss lancieren.
Die Vorgeschichte: Am 18. Dezember 2007 stimmten 104 Staaten in der UNO-Vollversammlung für ein Moratorium der Todesstrafe in Form einer Resolution, darunter auch die Schweiz. An bereits zum Tode Verurteilten sollte die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt werden und neue Todesurteile sollten keine mehr ausgesprochen werden. Zu Recht hat am Tag danach der italienische Ex-Kommunist und Journalist Guiliano Ferrara in seiner Zeitung "Il foglio" darauf hingewiesen, dass an einer viel grösseren Menschengruppe die Todesstrafe weiter vollstreckt wird. Gemeint sind die Millionen von Kindern, die weltweit pro Jahr vor der Geburt abgetrieben werden.
Ferrara rief daher auf, das weltweite Moratorium gegen die Todesstrafe ebenfalls auf die Gruppe der Kinder vor der Geburt auszudehnen. Dieser Aufruf hat bereits rund um den Erdball Reaktionen hervorgerufen.
Unter anderem. richteten bekannte Persönlichkeiten wie Robert Spaemann, Jean-Marie Le Mené (Fondation Jérôme Lejeune) einen offenen Brief an den UNO-Generalsekretär, in dem sie eine Anpassung des Artikels 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einfordern. Die Organisationen Human Life International, Ja zum Leben (BE, AG, SG, VS) und Jugend & Familie unterstützen beide Vorstösse in der Schweiz in Form der Petition «Für einen Stopp (Moratorium) der vorgeburtlichen Todesstrafe» an Bundespräsident Pascal Couchepin und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey.
Die Petition verlangt, dass die Schweizer UNO-Delegation sich «Für einen Stopp (Moratorium) der vorgeburtlichen Todesstrafe» einsetzt. Zudem soll der Artikel 3 der Menschenrechtskonvention wie folgt geändert werden:
Bisheriger Artikel 3: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Neu vorgeschlagener Artikel 3: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.
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