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Schweiz: Zivildienst ohne Gewissensprüfung

(13. Juni 2008/nk./evp.) - Der Zivildienst könnte bald auch in der Schweiz ohne eine sog. Gewissensprüfung möglich sein. Die Bereitschaft, einen anderthalb mal so langen Dienst zu leisten, soll künftig als Tatbeweis ausreichen.

Folgt die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, dem Nationalrat reicht künftig der sogenannte Tatbeweis für die Zulassung zum Zivildienst aus: Wer bereit ist, einen anderthalb mal so langen Zivildienst anstelle des Militärdienstes zu leisten, wird ohne Prüfung der vorliegenden Gewissensgründe zum Zivildienst zugelassen.

„Eine grosse Mehrheit des Nationalrates hat diese Lösung unterstützt“, freut sich EVP-Präsident Heiner Studer, welcher die Revision mit seiner Motion im Jahr 2004 angeregt hatte. Gleichzeitig sei es richtig, dass der Faktor 1,5 unverändert bestehen bleibt: „Er war nicht Gegenstand dieser Revision. Mir ging es nur darum, die Gewissensprüfung abzuschaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Ständerat diesem Vorschlag ohne Bedenken wird zustimmen können.“ So ergebe sich eine wesentliche Vereinfachung für die Zivildienstwilligen.

Die neue Lösung sei nicht nur effizienter, kostengünstiger, sondern werde auch der Natur der Sache besser gerecht, wie Studer betont: „Die Zulassungskommission hat gute Arbeit geleistet. Dennoch ist es illusorisch mit einer Gewissensprüfung – und sei sie noch so ausgefeilt – einem Zivildienstwilligen und seinen Motiven gerecht werden zu wollen.“

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