Mensch-Tier-Wesen in juristischer Grauzone
(04. September 2008/fa.) - Die Geschwindigkeit der biotechnologischen Entwicklung hat immer wieder zur Folge, dass rechtliche Grauzonen entstehen. Das zeigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. So ist es unter Rechtsexperten strittig, ob die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und Tier vom hiesigen Recht erfasst wird und ob diese Praxis durch das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellengesetz verboten werden kann.
Nach britischem Recht ist die Herstellung von Mensch-Rind-Mischwesen zulässig. Forscher in Newcastle entkernten die Eizelle eines Rindes und fügten den Kern einer menschlichen Gewebezelle ein. Mit diesem Zellkerntransfer genannten Verfahren sollen Stammzellen gewonnen werden. Nach britischem Recht ist das zulässig.
In Deutschland lehnt das Forschungsministerium dieses Verfahren hingegen ab, ebenso auch viele Politiker. Sie gingen auch davon aus, dass dieses Verfahren verboten ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat nun aber festgestellt, dass betreffs dieser Mensch-Tier-Hybriden zahlreiche grundlegende Fragen unter Rechtsexperten umstritten sind.
Es ist auch strittig, so das Gutachten, ob ein mittels Zellkerntransfer geschaffener Embryo überhaupt unter das Embryonenschutzgesetz fällt. Es herrscht auch Uneinigkeit darüber, ob es sich überhaupt um einen Embryo handelt, da es sich ja um ein Mischwesen handelt. Der Medizinrechtler Jochen Taupitz, Mitglied des Deutschen Ethikrates, betonte, dass die britischen Experimente nach geltendem Recht auch in Deutschland durchgeführt werden könnten. Andere Experten widersprechen ihm und sagen, dass auch Mensch-Tier-Embryonen unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Sie bewerten das Mischwesen juristisch als menschengleich.
Auch das ist von grosser ethischer Relevanz, da die Überschreitung der Mensch-Tier-Grenze ihren Skandalcharakter verlöre.
Der SPD-Abgeordnete René Röspel, der das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst angefordert hatte, plädiert für eine Anpassung der Gesetze an die neue biotechnologische Praxis. Wenn eine solche Klärung ausbleibe, dann könne es passieren, dass deutsche Forscher angesichts der unklaren Rechtslage "einfach mal anfangen und sehen, was passiert".
Diese Gesetzeslücke zeigt, dass es in Zukunft immer schwieriger werden wird, juristisch klare Grenzen zu ziehen.
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