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Islamisches Rechtsgutachten legitimiert Pädophilie

(22. September 2008/tl) – Ein islamisches Rechtsgutachten, das in Marokko erstellt wurde, legitimiert Pädophilie. Das berichtet die christliche Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI), die sich für Religionsfreiheit einsetzt.

In einem von CSI veröffentlichten Beitrag des Orientalisten und Theologen Dr. Heinz Gstrein, der als Korrespondent des schweizer Radiosenders DRS und der Neuen Zürcher Zeigung jahrzehnte in islamischen Ländern lebte, ist von dem Fall zu lesen. Dass ein islamisches Rechtsgutachten Pädophilie legitimiert, wurde von der Zeitung der marokkanischen Sozialdemokraten, „Sozialdlemokratische Union“ enthüllt.

Die Fatwa wurde von Scheich Muhammad Ben Abderrahman al-Maghraoui erlassen. Er gibt die Vielehe mit Mädchen ab neun Jahren frei und beruft sich dabei auf den Propheten Mohammed, dessen Lieblingsfrau Aischa ebenfalls ein neunjähriges Kind war.

Die marokkanischen Sozialdemokraten werfen Maghraoui und anderen Islamtheologen vor, „die Religion in den Dienst der Pädophilie“ zu stellen. Bei Opfern diesen Alters handle es sich um Mädchen der dritten Primarklasse: „Das hat nichts mit Religion und Anstand zu tun.“ Die Zeitung hat gegen den Islamistenführer einen Zivilprozess angestrengt. Scheich Maghraoui ist einer der Führer des politischen Islam in Marokko.

Für die CSI-Geschäftsführerin Annette Walder ist das Gutachten „ein religiös motivierter Aufruf zu sexueller Gewalt an Kindern“. Jede Religion müsse die Würde eines jeden Menschen achten. Sie sei darum froh, dass für Menschenrechtsvertreter in Marokko noch die Möglichkeit bestehe, gegen solche Auswüchse die Stimme zu erheben. Sie findet es ausserordentlich wichtig, dass die marokkanischen Sozialdemokraten das Rechtsgutachten von Scheich Muhammad Ben Abderrahman al-Maghraoui „mit aller Vehemenz“ bekämpfen.

Der Jurist Murad Bekkouri bezeichnete in einem Leitartikel der Zeitschrift die Fatwa des Predigers als einen „Anschlag auf die Familie, die Rechte der Kinder und ihren Schutz vor Vergewaltigung“.



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