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Ein Sieg für die Religionsfreiheit
(21. Oktober 2008/wsc.) – Gerichtsentscheid: Britische Standesbeamtin muss keine homosexuellen Paare trauen.
Die britische Standesbeamtin Lillian Ladele darf von ihrem Arbeitgeber nicht gezwungen werden, entgegen ihrer religiösen Überzeugung homosexuelle Paare zu trauen. Das entschied das zuständige Londoner Gericht. Lillian Ladele hatte sich aufgrund ihres christlichen Glaubens geweigert, homosexuelle Paare zu trauen.
Das Gericht wertete die Anweisung der Vorgesetzten als religiöse Diskriminierung. Seit Dezember 2007 war es Lillian Ladele nicht mehr möglich, diesen Zeremonien aus dem Weg zu gehen. Ihre Vorgesetzten hätten sie vor die Wahl gestellt, die Trauungen vorzunehmen oder wegen schweren Amtsvergehens entlassen zu werden, erklärte Frau Ladele. Sie habe «zwischen ihrer Arbeit und ihrem Glauben» wählen müssen. Sie meinte: «Ich fühlte mich schikaniert und drangsaliert, man hat mich jeden Tag herausgepickt.»
Zu dem Urteil sagte sie: «Dies ist ein Sieg für die Religionsfreiheit, nicht nur für mich, sondern auch für andere in einer ähnlichen Situation. Rechte von Schwulen sollten keine Entschuldigung dafür sein, Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugungen zu drangsalieren und zu belästigen.» Der Pressesprecher der Evangelischen Allianz Englands, Don Horrocks, meinte, das Urteil unterstreiche, dass die Freiheit des religiösen Gewissens vom Gesetz genauso geschützt werden müsse wie andere Menschenrechte.
Homosexuellenverbände dagegen werfen der Standesbeamtin «Homophobie» vor und nennen sie eine «Zelotin». Vor 40 Jahren wären auch gemischtrassige Ehen anstössig gewesen – dieser Satz ist besonders provokant wegen Frau Ladeles schwarzer Hautfarbe. Ausserdem werfen sie Frau Ladele vor, dass sie selbst ja ein uneheliches Kind habe. Das Amt in Islington zeigte sich vom Urteil enttäuscht und erwägt eine Berufung. Das Urteil ist gerade in der Frage, wie weit Christen ihrem Gewissen folgen dürfen, von grosser Bedeutung.
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