Briten erlauben Mensch-Tier-Züchtungen
(24. Oktober 2008/fa.) In Grossbritannien wird die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen künftig erlaubt sein. Das britische Unterhaus hat mit grosser Mehrheit ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Ausserdem dürfen in Grossbritannien Kinder künstlich gezeugt werden, um mit dem Erbmaterial ein krankes Geschwister zu heilen.
Ziel dieser Methoden ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen. Sie können sich in jede Art von Körpergewebe verwandeln – in Zukunft könnte man daraus eventuell Ersatzgewebe züchten. Bisher braucht man zum therapeutischen Klonen Eizellen von Frauen. Solche Zellen sind schwer zu beschaffen.
In vielen Ländern ist es verboten, Eizellen für Forschungszwecke zu befruchten. Verwendet werden dann nur Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung „übrig“ sind. Hybride aus Mensch und Tier, wie sie nun in England produziert werden sollen, umgehen das Problem: Hierbei wird das menschliche Erbgut in Eizellen von Rindern oder anderen Säugetieren geschleust.
Kritiker fürchten, dass durch solche „Chimären“ Krankheiten über Artgrenzen hinweg übertragen werden. Sie warnen ausserdem vor einer Verunreinigung menschlichen Erbguts. Das britische Embryonengesetz gelangt nun ins Oberhaus, bevor es durch die Zustimmung der Queen rechtskräftig werden kann. In Deutschland ist das Herstellen embryonaler Stammzellen verboten.
Ja zu Mensch-Tier-Embryonen
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